Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. ABSCHNITT I: ALLGEMEINE REGELUNGEN

1.    Geltung

1.1    Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der ping24/7 GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Urbanski (nachfolgend „ping24/7“  oder „wir“ genannt), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Sie, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2    Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Das vorstehende gilt nicht, soweit wir uns ausdrücklich mit der Geltung abweichender Bedingungen schriftlich einverstanden erklären.


1.3    ping24/7 kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern, soweit die Änderung für Sie zumutbar ist. Widersprechen Sie nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Wir werden hierauf in der Änderungsankündigung gesondert hinweisen.


1.4    Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von ping24/7 nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.


1.5    Im Abschnitt I finden sich allgemeine Regelungen, die für alle von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen gelten. Im Abschnitt II (Beratung), III (Webhosting, Domains), IV (Server und Colocation) und V (Webdesign) finden sich Bestimmungen, die jeweils zusätzlich für die aufgeführten Dienstleistungen gelten. Diese Bestimmungen gelten jeweils auch dann ergänzend, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienstleistungen zusammen bereit gestellt werden.


2.    Angebot und Vertragsabschluss

2.1    Alle Angebote von ping24/7 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.


2.2    Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich – sofern wir nicht mit der Leistungserbringung vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages beginnen – und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Soweit wir vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages mit der Leistungserbringung beginnen, gelten neben den mündlichen Abreden die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.


2.3    Angaben von ping24/7 zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Leistungsdaten, Größenangaben und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


3.    Leistungen von ping24/7

3.1    Der Leistungsumfang der einzelnen Dienstleistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden aktuellen Beschreibung der Dienstleistung oder aus dem Vertrag.


3.2    Unsere Server sind in unseren Rechenzentren über eine komplexe Systemarchitektur  (z.B. Router, Switches, Loadbalancer etc.) angebunden, die jeweils über eigene technische Merkmale und Durchsatzraten verfügen. Eine direkte Anbindung der Server an Internetübergabepunkte besteht nicht. Die tatsächlichen Durchsatzraten können daher, insbesondere bei Lastsituationen, geringer sein, als die technisch mögliche Höchstdurchsatzrate der Schnittstelle, an welche der Server angebunden ist.


3.3    Wir gewährleisten eine mittlere Verfügbarkeit unserer Server und Datenwege bis zum Internetübergabepunkt (Border-Router im Rechenzentrum) von 99,98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen unsere Server und Datenwege aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, nicht zu erreichen sind. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht in unserem Auftrag handeln, von uns nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt.


3.4    Wir führen an unseren Systemen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Netzbetriebes, der Netzintegrität und insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zweck können wir unsere Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit dies erforderlich ist. Solche Wartungsarbeiten finden bei der Berechnung der Verfügbarkeit keine Berücksichtigung. Wir werden jedoch bei der Durchführung von geplanten Wartungsarbeiten auf Ihre Belange Rücksicht nehmen und solche Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in der Zeit von 1 Uhr bis 4 Uhr nachts durchführen.


3.5    Soweit wir Ihnen eine oder mehrere feste IP-Adressen zuteilen, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass diese IP-Adresse Ihnen für die gesamte Laufzeit zugewiesen wird. Wir können Ihnen insbesondere andere IP-Adressen zuweisen, soweit dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.


3.6    Sie wirken bei einer Änderung, z.B. durch erneute Eingabe von Zugangsdaten oder durch eine einfache Umstellung Ihrer Systeme, mit, soweit dies erforderlich und Ihnen zumutbar ist.


3.7    Soweit wir kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, haben Sie auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Wir sind befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informieren wir Sie unverzüglich.


3.8    Soweit nicht ausdrücklich mit Ihnen schriftlich vereinbart, gewähren wir Ihnen keine kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. Wir leisten keinen direkten Support für Ihre Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden

4.    Pflichten des Auftraggebers

4.1    Sie sind verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und uns Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Das gilt insbesondere für Ihren Namen, Ihre Adressdaten einschließlich Ihrer ladungsfähigen Anschrift, Ihre E-Mailadresse sowie Ihre Bankverbindung.


4.2    Sie verpflichten sich, die Inhalte sämtliche E-Mail-Postfächer, die sie uns mitteilen, in regelmäßigen Abständen abzurufen und zu überprüfen. Wir sind berechtigt, Ihnen vertragsrelevante Informationen, Mitteilungen und Erklärungen per E-Mail zu schicken.


4.3    Sie sind verpflichtet, Ihnen zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern und Ihnen zugeteilte Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten. Soweit Dritte Kenntnis von Ihren Zugangsdaten erlangen und Sie dies zu vertreten haben, sind die von Dritten durch Nutzung Ihrer Zugangsdaten entstandenen Kosten von Ihnen zu bezahlen.


4.4    Sie sind verpflichtet, bei der Inanspruchnahme unser Dienstleistungen Handlungen zu unterlassen, die darauf ausgerichtet oder erkennbar dazu geeignet sind, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit unserer Systeme zu beeinträchtigen.


4.5    Wir sind berechtigt, Dienste zu sperren, welche die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit unserer Systeme beeinträchtigen, soweit die Beeinträchtigung der Systeme auf einem nicht im Rahmen des technisch Üblichen liegenden Verhalten ihrer Dienste beruht.


4.6    Es obliegt Ihnen, Ihren Datenbestand regelmäßig, insbesondere vor und nach Änderungen, auf Systeme, die nicht von uns gestellt oder betrieben werden, zu sichern. Im Falle eines Datenverlustes werden Sie die betroffenen Datenbestände unentgeltlich aus Ihrer Sicherung wieder herstellen.


4.7    Sollte es bei der Nutzung unserer Dienstleistungen zu Störungen kommen, so werden Sie uns von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.


5.    Preise und Zahlungsbedingungen

5.1    Sämtliche angegebenen Preise sind Festpreise.


5.2    Soweit wir für die Erbringung unserer Leistungen nutzungsunabhängige Entgelte berechnen, sind diese Entgelte für die Vertragslaufzeit im Voraus bei Vertragsabschluss fällig, soweit nicht ein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.


5.3    Soweit wir für unsere Leistungen nutzungsabhängige Entgelte in Rechnung stellen, sind diese Entgelte nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig. Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, wird als Abrechnungszeitraum ein Kalendermonat vereinbart.


5.4    Wir stellen Ihnen fällige Beträge schriftlich in Rechnung. Wir sind berechtigt, zukünftig den Rechnungsversand auf elektronischen Versand umzustellen. In diesem Fall sind wir nicht verpflichtet, Ihnen Rechnungen in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen, es sei denn, die von uns versendeten elektronischen Rechnungen erfüllen nicht die geltend gesetzlichen Voraussetzungen für die elektronische Rechnungsstellung.


5.5    Wir sind berechtigt, vereinbarte Entgelte maximal einmal pro Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf Ihrer Zustimmung. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, sofern Sie der Preiserhöhung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Preiserhöhung widersprechen. Wir werden hierauf in der Ankündigung der Preiserhöhung gesondert hinweisen.


5.6    Wir sind im Übrigen berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.


5.7    Von uns in Rechnung gestellte Beträge sind, soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung bei Ihnen zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.


5.8    Soweit Sie in Verzug kommen, sind wir berechtigt, für die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a., mindestens jedoch den gesetzlichen Verzugszins, zu berechnen. Wir sind in diesem Fall weiter berechtigt, Ihnen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10 EUR in Rechnung zu stellen, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Wir sind daneben berechnet, uns entstandene weitere Schäden geltend zu machen.


5.9    Soweit sie sich im Verzug befinden, sind wir darüber hinaus berechtigt, Ihnen zur Verfügung gestellte Internetpräsenzen – einschließlich von uns zur Verfügung gestellte Server, Speicherplatz, Domains, Internetanbindungen – zu sperren.


5.10    Sie können gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.


6.    Laufzeit und Kündigung

6.1    Soweit der geschlossene Vertrag auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen gerichtet und soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit, maximal jedoch jeweils um ein Jahr. Er ist in diesem Fall von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündbar.


6.2    Soweit wir mit der Herstellung eines Werks beauftragt sind, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.


6.3    Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zur fristlosten Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
(a)    Sie wesentliche Vertragspflichten auch nach Abmahnung und Ablauf einer angemessenen Frist schuldhaft verletzen;
(b)    Sie insolvent werden, Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens über Ihr Vermögen gestellt, ein solcher gegen Sie mangels Masse abgelehnt wurde oder vorläufige Anordnungen nach der InsO ergangen sind;
(c)    Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z. B. Aufhebung eines Arrestes) wurden; oder
(d)    Sie für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, oder kommen Sie in einem längeren Zeitraum mit einem Betrag in Bezug, der einem monatlichen Entgelt entspricht, sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt.


6.4    Kündigungen bedürfen der Schriftform, eine Übersendung per handschriftlich unterschriebenem Fax genügt der Schriftform.


7.    Sperren von Leistungen


Wir sind dazu berechtigt, Internetpräsenzen ganz oder teilweise zu sperren, wenn Sie mit fälligen Leistungen ganz im Verzug sind oder im Falle eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere gegen eine Verpflichtung nach Ziffer 10.


8.    Haftung von ping24/7

8.1    Für Schäden haften wir nur, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Erfolgt die Verletzung einer Kardinalpflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist unsere Haftung beschränkt auf den Schaden, der für uns bei Vertragsabschluss vernünftigerweise voraussehbar war.


8.2    Wir haften unbeschränkt bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


8.3    Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetz (TKG) bleibt die Haftungsregel des §44a TKG in jedem Fall unberührt.


9.    Urheberrechte

9.1    Soweit wir Ihnen eigene oder fremde Software zur Verfügung stellen, räumen wir Ihnen, soweit nichts anderes bestimmt ist, an der Software ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertrags beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein.


9.2    Im übrigen gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller.


9.3    Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass jeder, der diese Software bestimmungsgemäß nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält.


10.    Inhalte des Auftraggebers

10.1    Sie sind verantwortlich für sämtliche Inhalte, die Sie uns übermitteln oder die Sie auf Ihren Internet-Präsenzen zum Abruf bereithalten („Eigene Inhalte“). Sie sind verpflichtet, eigene Inhalte unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Adresse zu kennzeichnen.


10.2    Sie stellen jederzeit sicher, dass eigene Inhalte oder von Ihnen bestellte Domains nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter – einschließlich Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrechte – verstoßen. Sie werden insbesondere keine pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte veröffentlichen.


10.3    Sie verpflichten sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers über von uns zur Verfügung gestellte Systeme keine Werbung per E-Mail zu versenden oder versenden zu lassen.


11.    Freistellungsanspruch, Vertragsstrafe

11.1    Sie stehen dafür ein, dass sämtliche von Ihnen uns zur Verfügung gestellten oder von Ihnen auf unseren Servern bereitgehaltenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder Sie über sämtliche notwendigen Rechte hieran verfügen.


11.2    Sie halten uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter und sämtlichen Vermögensnachteilen frei, die gegen uns erhoben werden oder die uns entstehen und die darauf beruhen, dass sie nicht über sämtliche notwendigen Rechte an uns zur Verfügung gestellten oder von Ihnen bereitgehaltenen Inhalten verfügen oder dass sie gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.


11.3    Für jeden Verstoß gegen eine Bestimmung von Ziffer 10 versprechen Sie uns die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5001 EUR (in Worten: fünftausendundein Euro).


12.    Eigentumsvorbehalt

12.1    Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von uns gegen Sie aus den zwischen uns geschlossenen Verträgen (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).


12.2    Die von uns an Sie gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von uns. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.


12.3    Sie verwahren die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.


12.4    Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ziffer 12.9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.


12.5    Wird die Vorbehaltsware von Ihnen verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von uns als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, übertragen Sie bereits jetzt Ihr künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, Ihnen anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.


12.6    Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von uns an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen Sie widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.


12.7    Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, werden Sie sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür Sie.


12.8    Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.


12.9    Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

13.    Referenzlisten, Recht zur Einbindung eines Logos

13.1    Sie räumen uns das Recht ein, Ihren Namen, Ihr Logo sowie eine kurze Beschreibung unserer Zusammenarbeit in eine Kundenreferenzliste aufzunehmen und zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


13.2    Soweit wir  für Sie individuelle Programmierleistungen an Ihrer Website vornehmen, z.B. Webdesignleistungen oder Konfiguration der Kundensysteme nach Kundenwunsch, räumen Sie uns das Recht ein, das Firmenlogo von ping24/7 einschließlich des Firmenimpressums von ping24/7 in das Impressum Ihrer Website einzubinden und mit der Website von ping24/7 zu verlinken. Sie werden in diesem Fall alle Schutzvermerke wie Copyright Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.


14.    Datenschutz

14.1    Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung, -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.


14.2    Im übrigen sind wir berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vertragsbegründung erhobenen personenbezogenen Daten ohne Ihre weitergehende Einwilligung für folgende Zwecke zu verwenden:
(a)    E-Mail-Werbung oder Markt- und Meinungsforschung per E-Mail für eigene Waren und Dienstleistungen
(b)    Postalische Werbung oder postalische Markt- und Meinungsforschung


14.3    Sie können der vorstehend genannten weitergehenden Datenverwendung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an ping24/7 GmbH, Tullastraße 58, 76131 Karlsruhe oder per E-Mail an info@ping247.de widersprechen.


15.    Schufa-Klausel

15.1    Sie willigen ein, dass wir von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über Sie erhalten. Sie willigen ein, dass wir an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermitteln, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.


15.2    Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.


16.    Schlussbestimmungen

16.1    Wir sind berechtigt, diesen Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten an mit uns verbundene Unternehmen zu übertragen. Wir sind insbesondere berechtigt, zur Erfüllung unserer Pflichten Subunternehmen einzusetzen. Sie sind zur Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nicht berechtigt.


16.2    Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns  ist nach unserer Wahl Karlsruhe oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen uns ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


16.3    Die Beziehungen zwischen Ihnen und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.


16.4    Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten

 

II. ABSCHNITT II.: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON BERATUNGS- UND SERVICELEISTUNGEN

1.    Vertragsverhältnis

1.1    Von uns zu erbringende Serviceleistungen werden zwischen Ihnen und uns jeweils durch Einzelvertrag oder durch eine Leistungsbeschreibung vereinbart.


1.2    Soweit nicht im Einzelfall abweichend geregelt, erbringen wir Serviceleistungen per Fernzugriff auf dem System in Ihren Geschäftsräumen. Sie halten die hierfür erforderlichen geeigneten System und Netzwerke auf eigene Kosten vor und verfügbar.


1.3    Soweit Serviceleistungen vor Ort vereinbart werden, informieren Sie uns schriftlich 90 Tage vor einer örtlichen Verlagerung der Systeme, für welche Serviceleistungen vereinbart worden sind. Wir können in diesem Fall die weitere Erbringung von Supportleistungen von der Zahlung erhöhter Gebühren abhängig machen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung unter sofortiger Fälligstellung der ausstehenden Gebühren bis zum Ende der ordentlichen Laufzeit des Vertrages kündigen.


2.    Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

2.1    Die Erbringung der vereinbaren Leistungen durch uns erfordert Ihre Mitwirkung. Der genaue Umfang der Mitwirkungspflichten soll in einer Leistungsbeschreibung festgehalten werden. Sie arbeiten mit uns zusammen und gewähren uns zu den vereinbarten Zeiten sicheren Zugang zu Ihren Geschäftsräumen und Computersystemen, einschließlich Fernzugriff, einem angemessenen Arbeitsplatz, Internetzugang sowie zu sonstigen Einrichtungen, Beistellungen, Personal, Informationen oder Unterlagen, die wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen in angemessenem Umfang anfordern können.


3.    Schutzrechte und Lizenzen

3.1    Die Parteien bleiben in Besitz ihrer jeweiligen bereits bestehenden Schutzrechte.


3.2    Wir räumen Ihnen an allen individuell für Sie gemäß der Leistungsbeschreibung erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, vorausgesetzt, Sie haben den vollen Rechnungsbetrag bezahlt.


3.3    Im übrigen bleiben wir Eigentümer bzw. behalten die ausschließlichen Rechte hinsichtlich aller Arbeitsergebnisse, Designs, Konzepte, Methoden, Softwaretechniken und Modelle, die von uns im Rahmen einer Leistungsbeschreibung genutzt oder erstellt werden. Gleiches gilt für von uns eingebrachtes Know-How, Techniken und sonstige Methoden. Wir räumen Ihnen hieran ein nich ausschließliches Nutzungsrecht ein, soweit dieses zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.

 

III. ABSCHNITT III.: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WEBHOSTING, DOMAINS

1.    Vertragsverhältnis

1.1    Das Vertragsverhältnis über die Registrierung von Domains kommt direkt zwischen Ihnen und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Wir beantragen die Registrierung von Domains für Sie im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses.


1.2    Die Top-Level-Domains, unter welchen wir für Sie Domains registrieren, werden von unterschiedlichen Organisationen verwaltet. Für die Registrierung einer Domain gelten jeweils die Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.


1.3    Wir überlassen Ihnen den jeweiligen Auftrag vereinbarten jeweils mengenmäßig in Megabyte (MB) beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium (z. B. Festplatte) in einem von uns zur Nutzung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung gestellten hochverfügbaren Verbund aus mehreren Servern (nachfolgend „Cluster“ genannt). Im übrigen ergeben sich die von uns zu erbringenden Leistungen, z.B. monatliches Transfervolumen („Traffic“), beanspruchbare Rechenzeit oder Mengengerüst der gleichzeitig zu bewältigenden Requests aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit im jeweiligen Auftrag hierzu nichts festgelegt ist, wird nach  unserem jeweils gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis abgerechnet.


1.4    Wir werden die Verbindung zwischen dem Cluster und dem Internet schaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die innerhalb des Cluster auf den Servern abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.


1.5    Wir schulden ein Bemühen, dass die von Ihnen vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) im World-Wide-Web über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website, soweit nicht ausschließlich das von uns betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird.


2.    Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Clusters

2.1    Wir stellen durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.


2.2    Der Cluster ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,98 % im Jahresmittel. Wir verpflichten uns, den Cluster gemäß des Service Level Agreement verfügbar zu halten.


3.    Sperren von Leistungen

Soweit Ihre Domain oder unter Ihrer Domain oder Ihr Ihnen zugewiesener Speicherplatz innerhalb des Clusters abrufbare Inhalte enthält, die rechtswidrig sind oder die Rechte Dritter verletzen, eine solche Rechtsverletzung als wahrscheinlich erscheint oder uns von Dritten glaubhaft gemacht worden ist, sind wir berechtigt, Ihre Domain oder darüber abrufbare Inhalte oder Ihnen zugewiesenen Speicherplatz im Cluster zu sperren.


4.    Mängelhaftung und sonstige Gewährleistung

4.1    Wir verpflichten uns den Cluster gemäß des Service Level Agreement verfügbar zu halten.


4.2    Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von ping24/7 oder Dritten, für die wir haften, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für uns möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.


4.3    Wir haften für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls wir eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines unserer Erfüllungsgehilfen.


4.4    Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist unsere Haftung auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.


5.    Vertragsbeendigung

5.1    Soweit Sie im Falle der Kündigung des Vertrages die Domain weder zu einem anderen Provider umziehen noch kündigen, sind wir berechtigt, die Domain zu löschen oder in die Verwaltung der Vergabestelle zurückzugeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Vergabestelle in diesem Fall Anspruch auf Vergütung gegen Sie haben kann.


5.2    Ziffer III.3.1 gilt entsprechend für den Fall, dass wir den Vertrag kündigen und Sie keine Weisung erteilen.

 

IV. ABSCHNITT IV.: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR WEBDESIGN UND PROGRAMMIERUNG

1.    Vertragsverhältnis


Von uns zu erbringende Serviceleistungen werden zwischen Ihnen und uns jeweils durch Einzelvertrag oder durch eine Leistungsbeschreibung vereinbart.


2.    Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers


Die Erbringung der vereinbaren Leistungen durch uns erfordert Ihre Mitwirkung. Der genaue Umfang der Mitwirkungspflichten soll in einer Leistungsbeschreibung festgehalten werden. Sie arbeiten mit uns zusammen und gewähren uns zu den vereinbarten Zeiten sicheren Zugang zu Ihren Geschäftsräumen und Computersystemen, einschließlich Fernzugriff, einem angemessenen Arbeitsplatz, Internetzugang sowie zu sonstigen Einrichtungen, Beistellungen, Personal, Informationen oder Unterlagen, die wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen in angemessenem Umfang anfordern können.


3.    Schutzrechte und Lizenzen

3.1    Die Parteien bleiben in Besitz ihrer jeweiligen bereits bestehenden Schutzrechte.


3.2    Wir räumen Ihnen an allen individuell für Sie gemäß der Leistungsbeschreibung erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, vorausgesetzt, Sie haben den vollen Rechnungsbetrag bezahlt.


3.3    Im übrigen bleiben wir Eigentümer bzw. behalten die ausschließlichen Rechte hinsichtlich aller Arbeitsergebnisse, Designs, Konzepte, Methoden, Softwaretechniken und Modelle, die von uns im Rahmen einer Leistungsbeschreibung genutzt oder erstellt werden. Gleiches gilt für von uns eingebrachtes Know-How, Techniken und sonstige Methoden. Wir räumen Ihnen hieran ein nich ausschließliches Nutzungsrecht ein, soweit dieses zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.

 

V. ABSCHNITT V.: BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR SERVER UND COLOCATION

1.    Vertragsverhältnis

1.1    Wir werden Ihnen gewerblichen Raum und die erforderlichen Anschlüsse  (1 Netzwerkport mit 100Mbit)  zu dem Betrieb eines von Ihnen zu stellenden Servers zur Verfügung stellen.


1.2    Wir übernehmen keine Garantie für entstandene Hardwareschäden, die durch beispielsweise Transport, Anlieferung, Rücksendung, Übergabe oder laufenden Betrieb usw. entstehen können.


1.3    Wir werden die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet schaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.


1.4    Wir schulden ein Bemühen, dass die von Ihnen vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) im World-Wide-Web über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website, soweit nicht ausschließlich das von uns betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird. Wir verpflichten uns jedoch, die Anbindung gemäß des Service Level Agreement verfügbar zu halten


2.    Geschwindigkeit und Verfügbarkeit der Anbindung des Servers

2.1    Wir stellen durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine möglichst hohe Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird.


2.2    Die Anbindung ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,98 % im Jahresmittel. Wir verpflichten uns, die Anbindung gemäß des Service Level Agreement verfügbar zu halten.


3.    Rechte von ping24/7

Sofern wir Sie unverzüglich, mindestens aber einen Monat im Voraus von einer Verlegung unseres Rechenzentrums informieren, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung bei Ihnen zu. Sofern keine Partei von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, wird dieser Vertrag unverändert am neuen Standort fortgeführt.


4.    Sperren von Leistungen

Soweit Ihre Domain oder unter Ihrer Domain oder von Ihrem Server abrufbare Inhalte rechtswidrig sind oder die Rechte Dritter verletzen, eine solche Rechtsverletzung als wahrscheinlich erscheint oder uns von Dritten glaubhaft gemacht worden ist, sind wir berechtigt, Ihren Server, Ihre Domain oder darüber abrufbare Inhalte zu sperren.


5.    Pflichten des Auftraggebers

5.1    Sie verfügen alleine über Administratorrechte für diesen Server und sind für die Konfiguration, Verwaltung und Wartung des Servers alleine verantwortlich. Es obliegt daher Ihnen, sich laufend über auftretend Fehler und Sicherheitsprobleme zu informieren und diese zu beheben.


5.2    Sie sind verpflichtet, bei Nutzung des Servers Handlungen zu unterlassen, die darauf ausgerichtet oder erkennbar dazu geeignet sind, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit unserer oder der Systeme Dritter zu beeinträchtigen.


5.3    Wir sind berechtigt, Server zu sperren, welche die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit unserer oder der Systeme Dritter beeinträchtigen, soweit die Beeinträchtigung der Systeme auf einem nicht im Rahmen des technisch Üblichen liegenden Verhalten ihrer Dienste beruht. Das gilt auch in Fällen, in welchen die Störungen durch Dritte, z.B. im Fall von Hackerangriffen, verursacht werden.


5.4    Es obliegt Ihnen, Ihren Datenbestand regelmäßig, insbesondere vor und nach Änderungen, auf Systeme, die nicht von uns gestellt oder betrieben werden, zu sichern. Im Falle eines Datenverlustes werden Sie die betroffenen Datenbestände unentgeltlich aus Ihrer Sicherung wieder herstellen.


5.5    Im Falle einer Verletzung von Ziffer IV.5.2 gilt Ziffer I.11.2 entsprechend.


6.    Mängelhaftung und sonstige Gewährleistung

6.1    Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von ping24/7 oder Dritten, für die wir haften, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für uns möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Wir haften nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in unserem Einflussbereich stehen.


6.2    Wir haften für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls wir eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines unserer Erfüllungsgehilfen.


6.3    Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist unsere Haftung auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

 

Service Level Agreement

1. Definitionen


1.1.    Service Level = Festgelegte und messbare Kriterien für die Erbringung einer bestimmten Leistungsqualität durch uns.
1.2.    Verfügbarkeit [%] = 100 * ((vereinbarte Servicezeit -ungeplante Ausfälle innerhalb der Servicezeit) / vereinbarte Servicezeit). Die vereinbarte Servicezeit enthält nicht Zeitfenster für geplante Systemwartungen.

2. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

Dieses SLA gilt nur für das mit dem SLA versendete Angebot und dem hieraus geschlossenen
Leistungsvertrag oder soweit im Vertrag oder unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich auf die Geltung dieses SLAs verwiesen wird. Sonstige Verträge zwischen Ihnen und uns bleiben hiervon unberührt. Das SLA ist nicht auf andere Verträge zwischen Ihnen und uns übertragbar. Im Falle widersprüchlicher Regelungen haben die Vereinbarungen im entsprechenden Leistungsvertrag Vorrang vor den Bestimmungen des SLAs. Daneben gelten unsere Allgemeinen und entsprechenden besonderen Geschäftsbedingungen.

3.    Garantierte Service Levels

Die vereinbarten Service Levels gelten als erfüllt, wenn die vereinbarten Schwellenwerte dieser Leistungsvereinbarungen im Messzeitraum von uns erreicht werden. Der Messzeitraum für die Auswertung der Service Levels beträgt, wenn im Einzelnen nachstehend nicht anders geregelt, einen Kalendermonat.

3.1.    Verfügbarkeit des Netzwerkes
Wir messen die Verfügbarkeit von 3 verschiedenen Knotenpunkten. Maßgeblich für die Berechnung der Verfügbarkeit sind alleine die Messergebnisse von Keynote.
Wir gewähren Ihnen bei einer Unterschreitung der von uns zugesicherten Verfügbarkeit eine Gutschrift in Höhe der nachfolgenden Regelung, wobei die maximal zu erreichende Gutschrift in einem Monat 50% des für die gestörte Leistung geschuldeten Entgelts beträgt.


Servicezeit: 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an 365 Tagen im Jahr
Indikator    Service Level    Betrachtungszeitraum
Verfügbarkeit des Netzwerks    99,98%    Monat


Unterschreitung des Service Level
Je angefangene 30 Minuten Ausfallzeit    Eine Tagesmiete = 1/30 der Monatsmiete der betroffenen Dienstleistung
Max. Gutschrift: 50% der Monatsmiete


Ansprüche wegen Unterschreitung der Service Level sind von Ihnen spätestens bis zum 5. Werktag des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, für den Sie solche Ansprüche geltend machen, bei uns schriftlich (Telefax genügt) geltend zu machen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang ist der Poststempel oder Datumsaufdruck unseres Faxgerätes. Nach Ablauf der Frist angemeldete Ansprüche können nicht berücksichtigt werden.

Im übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen unserer Allgemeine Geschäftsbedingungen. Soweit wir Ihnen Gutschriften nach diesem SLA gewähren, sind diese sowohl auf eventuelle Schadensersatzzahlungen als auch auf die Haftungsbegrenzung auf eine Haftungssumer anrechenbar.

4.    Wartungsfenster

Wir führen an unseren Systemen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Netzbetriebes, der Netzintegrität und insbesondere zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zweck können wir unsere Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit dies erforderlich ist. Solche Wartungsarbeiten finden bei der Berechnung der Verfügbarkeit keine Berücksichtigung. Wir werden jedoch bei der Durchführung von geplanten Wartungsarbeiten auf Ihre Belange Rücksicht nehmen und solche Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr nachts durchführen.

In Ausnahmefällen kann eine Systemwartung auch in allen übrigen Zeiten durchgeführt werden. Wir werden uns in diesem Fall bemühen, die Beeinträchtigungen für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir werden Sie so früh wie möglich hierüber informieren.

5.    Haftungsausschluss

Wegen einer Unterschreitung der zugesicherten Service Level haften wir nur dann, wenn wir diese Unterschreitung zu vertreten haben. Wir haben eine Unterschreitung insbesondere dann nicht zu vertreten bei

5.1. Ausfällen, die von uns nicht zu vertreten sind, insbesondere externe DNS-Routingprobleme, virtuelle Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur des Providers (DoS/Viren) und Ausfälle von Teilen des Internets außerhalb unserer  Kontrolle, die zu Fehlmessungen führen.

5.2. Ausfälle, die von Ihnen verschuldet wurden, insbesondere Ausfälle, verursacht durch ein/ausgehende Hackerangriffe (DoS) wegen fehlerhafter oder unzureichender Wartung Ihrer Hard- und Software.

5.3. Ausfälle, die darauf beruhen, dass Ihre Software unsachgemäß benutzt oder repariert wurde, oder Systeme (Skripte, Programme etc.) nicht den Richtlinien des Herstellers oder von ping24/7 gemäß installiert, betrieben und gepflegt wurden.

6.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses SLA ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der jeweilige Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden.

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